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Im Notfall

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Im medizinischen Notfall erreichen Sie uns Tag + Nacht über unsere Notaufnahme. Im Notfall wählen Sie 112. Für nicht dringliche Beschwerden empfehlen wir, zunächst Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) zu kontaktieren. So bleibt die Notaufnahme für schwer erkrankte Patienten verfügbar. Informationen zum Leistungsangebot des Marien Hospital Düsseldorf finden Sie hier.

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Klinik für Geburtshilfe

Marien Hospital Düsseldorf

Anmeldung Ihres Kindes
Ihre Dokumenten-Checkliste


Innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt sollte Ihr Kind gemeldet werden. Die Beurkundung erfolgt ausschließlich beim Standesamt. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Patientenverwaltung mit. Je vollständiger die Unterlagen, je weniger Zeit müssen Sie aufwenden und können sich ganz dem neuen Mitglied Ihrer Familie widmen. Bitte wählen Sie vorher ein Bürgerbüro in Ihrer Nähe aus, wo Sie die Geburtsurkunde abholen möchten.

1) Sie sind verheiratet:

  • Gültige Reisepässe / Personalausweise (beide Elternteile).
  • Visum / Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigkeiten außerhalb der EU).
  • Eheurkunde / Heiratsurkunde:
  • Bei Heirat im Ausland: Bitte die Urkunde im Original und als beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen.
  • Zusätzlich (ein Elternteil deutsch, ein Elternteil nicht-deutsch): Original-Geburtsurkunde des deutschen Elternteils.

2) Sie sind nicht verheiratet (Ledig)

  • Gültige Reisepässe / Personalausweise (beide Elternteile).
  • Eigene Geburtsurkunden von Mutter und Vater im Original.
  • Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung (Hinweis: Falls Sie diese noch nicht haben, wenden Sie sich bitte vorab an Ihr zuständiges Jugendamt.
  • Zusätzlich bei Dokumenten in anderen Sprachen: Beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde sowie gültiges Visum oder Aufenthaltsgenehmigung.
     

3) Sie sind geschieden

  • Gültige Reisepässe / Personalausweise.
  • Geburtsurkunden der Eltern.
  • Nachweis der Scheidung: Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder das rechtskräftige Scheidungsurteil.
  • Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung für das Neugeborene.

Wichtige allgemeine Hinweise

  • Originale: Wir benötigen für das Standesamt zwingend die Originaldokumente, keine Fotokopien.
  • Übersetzungen: Übersetzungen von ausländischen Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher erstellt worden sein.
  • Vollständigkeit: Nur mit kompletten Unterlagen kann die Geburtsbescheinigung zeitnah erstellt werden.

Für Ausländische Ehepaare

Heiratsurkunde – Falls Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.

Heiratsurkunde bitte im Original für uns bereithalten.

Pass/ Visum/ Aufenthaltsgenehmigung der Ehefrau

Pass/ Visum/ Aufenthaltsgenehmigung des Ehemanns


Ein Elternteil deutsch, ein Elternteil Ausländer, miteinander verheiratet

Original- Geburtskunde des deutschen Elternteils

Heiratsurkunde – Falls Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung

Heiratsurkunde bitte im Original für uns bereithalten

Pass/ Visum/ Aufenthaltsgenehmigung des ausländischen Elternteils 


Ledige:

Ihre eigene Geburtsurkunde im Original

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (Sie haben Fragen dazu, dann bitte an das Jugendamt wenden) 

Geburtsurkunde des Vaters im Original 


Zusätzlich bei ausländischen Mitbürgern

Beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, bitte halten Sie das Original bereit.

Pass/ Visum/ Aufenthaltsgenehmigung 


Geschiedene Ehepaare:

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder aus dem Scheidungsurteil

Geburtsurkunden 

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung


Anmeldung + Termine