Anmeldung Ihres Kindes
Ihre Dokumenten-Checkliste
Innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt sollte Ihr Kind gemeldet werden. Die Beurkundung erfolgt ausschließlich beim Standesamt. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Patientenverwaltung mit. Je vollständiger die Unterlagen, je weniger Zeit müssen Sie aufwenden und können sich ganz dem neuen Mitglied Ihrer Familie widmen. Bitte wählen Sie vorher ein Bürgerbüro in Ihrer Nähe aus, wo Sie die Geburtsurkunde abholen möchten.
1) Sie sind verheiratet:
- Gültige Reisepässe / Personalausweise (beide Elternteile).
- Visum / Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigkeiten außerhalb der EU).
- Eheurkunde / Heiratsurkunde:
- Bei Heirat im Ausland: Bitte die Urkunde im Original und als beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen.
- Zusätzlich (ein Elternteil deutsch, ein Elternteil nicht-deutsch): Original-Geburtsurkunde des deutschen Elternteils.
2) Sie sind nicht verheiratet (Ledig)
- Gültige Reisepässe / Personalausweise (beide Elternteile).
- Eigene Geburtsurkunden von Mutter und Vater im Original.
- Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung (Hinweis: Falls Sie diese noch nicht haben, wenden Sie sich bitte vorab an Ihr zuständiges Jugendamt.
- Zusätzlich bei Dokumenten in anderen Sprachen: Beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde sowie gültiges Visum oder Aufenthaltsgenehmigung.
3) Sie sind geschieden
- Gültige Reisepässe / Personalausweise.
- Geburtsurkunden der Eltern.
- Nachweis der Scheidung: Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder das rechtskräftige Scheidungsurteil.
- Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung für das Neugeborene.
Wichtige allgemeine Hinweise
- Originale: Wir benötigen für das Standesamt zwingend die Originaldokumente, keine Fotokopien.
- Übersetzungen: Übersetzungen von ausländischen Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher erstellt worden sein.
- Vollständigkeit: Nur mit kompletten Unterlagen kann die Geburtsbescheinigung zeitnah erstellt werden.
Für Ausländische Ehepaare
Heiratsurkunde – Falls Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.
Heiratsurkunde bitte im Original für uns bereithalten.
Pass/ Visum/ Aufenthaltsgenehmigung der Ehefrau
Pass/ Visum/ Aufenthaltsgenehmigung des Ehemanns
Ein Elternteil deutsch, ein Elternteil Ausländer, miteinander verheiratet
Original- Geburtskunde des deutschen Elternteils
Heiratsurkunde – Falls Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung
Heiratsurkunde bitte im Original für uns bereithalten
Pass/ Visum/ Aufenthaltsgenehmigung des ausländischen Elternteils
Ledige:
Ihre eigene Geburtsurkunde im Original
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (Sie haben Fragen dazu, dann bitte an das Jugendamt wenden)
Geburtsurkunde des Vaters im Original
Zusätzlich bei ausländischen Mitbürgern
Beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, bitte halten Sie das Original bereit.
Pass/ Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Geschiedene Ehepaare:
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder aus dem Scheidungsurteil
Geburtsurkunden
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung



