Ambulante spezialfachärztliche Versorgung bei CED (ASV-CED)
Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Colitis indeterminata
Morbus Crohn und Colitis ulcerosa sind chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED), die sehr unter schiedlich verlaufen können. Für die Diagnostik und Behandlung ist deshalb eine individuell abgestimmte und langfristige gastroenterologische Betreuung besonders wichtig.
Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung für Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, kurz ASV-CED, bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung durch ein spezialisiertes, fachübergreifendes Team. Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbei ten eng zusammen, um Ihre Erkrankung bestmöglich zu behandeln und die einzelnen Schritte gut aufeinander abzustimmen.
Dabei stehen Sie als Patientin oder Patient im Mittel punkt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine kompetente und kontinuierliche Versorgung zu bieten, in enger Zusam menarbeit mit Ihren weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzten
Behandlungsangebot
- Umfassende Diagnostik im Rahmen einer spezialisierten CED-Ambulanz
- Laboruntersuchungen, Ultraschall und Endoskopie verfahren
- Weitere diagnostische Untersuchungen bei Bedarf
- Planung und Anpassung einer individuellen Behandlung
- Regelmäßige ambulante Verlaufskontrollen
- Spezifische medikamentöse Therapien einschließlich Biologikatherapien, sofern medizinisch erforderlich
- Beratung zu Ernährung und zum Umgang mit der Erkrankung im Alltag
So kommen Sie in die ASV-CED
- Überweisung holen: Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder Ihre Fachärztin bzw. Ihr Facharzt stellt eine Überweisung aus und kreuzt dort „Behandl. gemäß § 116b SGB V“ an.
- Termin vereinbaren: telefonisch oder per E-Mail (siehe Kontakt).
- Unterlagen mitbringen: Überweisung und vorhandene Befunde (siehe unten).
- Nach zwei Quartalen: Sie brauchen eine neue Überweisung, sofern die Voraussetzungen weiterhin bestehen.
Für überweisende Ärztinnen und Ärzte
- Überweisungsschein mit Kreuz bei „Behandl. gemäß § 116b SGB V“ (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 3 BMV-Ä)
- Gesicherte Diagnose zum Zeitpunkt der Überweisung, ICD-10: K50.0–K50.9 (Morbus Crohn), K51.0–K51.9 (Colitis ulcerosa), K52.30–K52.38 (Colitis indeterminata)
- Nach zwei Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich, sofern die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
ASV-CED
Das ASV-Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit gesicherten Diagnosen gemäß ICD-10:
• K50.0 bis K50.9 Morbus Crohn
• K51.0 bis K51.9 Colitis ulcerosa
• K52.30 bis K52.38 Colitis indeterminata
Umfassende Diagnostik im Rahmen einer spezialisierten CED-Ambulanz
• Laboruntersuchungen, Ultraschall und Endoskopieverfahren
• Weitere diagnostische Untersuchungen bei Bedarf
• Planung und Anpassung einer individuellen Behandlung
• Regelmäßige ambulante Verlaufskontrollen
• Spezifische medikamentöse Therapien einschließlich Biologikatherapien, sofern medizinisch erforderlich
• Beratung zu Ernährung und zum Umgang mit der Erkrankung im Alltag
Kompetente Betreuung durch spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte mit Erfahrung in der Behandlung von CED
• Umfassende Diagnostik und Therapie, teilweise mit erweitertem Leistungsumfang
• Fachübergreifende und multiprofessionelle Mitbehandlung bei Bedarf
• Klare Strukturen, kurze Wege und direkte Kommunikation
• Individuelle Abstimmung der Behandlung
• Kontinuierliche Begleitung auch bei langfristigem Behandlungsbedarf
Die fachärztliche Teamleitung erfolgt durch eine/-n gastroenterologische/-n Kollegen/-in. Bei Bedarf können weitere Kollegen hinzugezogen werden. Weitere Fachrichtungen in unseren Kliniken: Viszeralchirurgie, Radiologie, Gynäkologie,
Urologie, Rheumatologie, Augenheilkunde, Dermatologie, Laboratoriumsmedizin, Pathologie und Psychotherapie unterstützen bei Bedarf.
Für die medizinische Versorgung in der ASV ist eine Überweisung mit einem Kreuz bei „Behandl. gemäß §116b SGB V“ notwendig (vgl. §24 Abs.1 Satz 3 BMV-Ä).
Nach zwei Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich und möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Zum Zeitpunkt der Überweisung muss eine gesicherte Diagnose vorliegen.
Damit wir Ihre Behandlung gut vorbereiten können, sind bereits erhobene ärztliche Befunde sehr wichtig. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin, sofern vorhanden, folgende Unterlagen mit:
• Arztbriefe
• Endoskopieberichte
• Laborbefunde
• Berichte zur Bildgebung
• Mikrobiologische Befunde
• Weitere relevante Befundberichte
• Ihren aktuellen Medikamentenplan
Morbus Crohn und Colitis ulcerosa sind chronische Erkrankungen, die häufig eine langfristige Betreuung erfordern. Die Dauer der Behandlung hängt von Ihrem individuellen Krankheitsverlauf und der notwendigen Therapie ab.




