ANMELDUNG DES KINDES
Innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt sollte Ihr Kind gemeldet werden. Die Beurkundung erfolgt ausschließlich beim Standesamt. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Patientenverwaltung mit. Je vollständiger die Unterlagen, je weniger Zeit müssen Sie aufwenden und können sich ganz dem neuen Mitglied Ihrer Familie widmen. Bitte wählen Sie vorher ein Bürgerbüro in Ihrer Nähe aus, wo Sie die Geburtsurkunde abholen möchten.
Damit alles reibungslos abläuft, bitten wir Sie, sich folgende Unterlagen bereits vor der Geburt zurechtzulegen und in die Klinik mitzubringen:
Deutsche Ehepaare
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (im Stammbuch enthalten)
Ausländische Ehepaare
Heiratsurkunde - Falls Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.
Bitte halten Sie auch das Original für uns bereit.
Pass/Visum/Aufenthaltsgenehmigung der Ehefrau
Pass/Visum/Aufenthaltsgenehmigung des Ehemannes
Ein Elternteil deutsch, ein Elternteil Ausländer, miteinander verheiratet
Original-Geburtsurkunde des deutschen Elternteils
Heiratsurkunde - Falls Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.
Bitte halten Sie auch das Original für uns bereit.
Pass/Visum/Aufenthaltsgenehmigung des ausländischen Elternteils
Ledige
Ihre eigene Geburtsurkunde im Original
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (Fragen dazu bitte an das Jugendamt)
Geburtsurkunde des Vaters im Original
Zusätzlich bei ausländischen Mitbürgern
Beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, bitte halten Sie auch das Original bereit.
Pass/Visum/Aufenthaltsgenehmigung
Geschiedene
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Scheidungsurteil
Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
So gut vorbereitet, können Sie sich nun ganz auf Ihre Familie konzentrieren.
