Entlassmanagement
Um den reibungslosen Übergang von der stationären Behandlung im Krankenhaus zu Anschlusstherapien sicherzustellen, hat der Gesetzgeber Krankenhäuser dazu verpflichtet, ein Entlassmanagement einzurichten. Im VKKD | Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf führen wir derzeit Schulungen durch, um den gesetzlichen Anforderungen an ein Entlassmanagement zu entsprechen. Hierbei werden u.a. folgende Regelungen getroffen:
- Der Versorgungsbedarf wird vom Krankenhausarzt noch während des Aufenthaltes in der Klinik ermittelt
- Bei entsprechendem Bedarf wird eine lückenlose Weiterbehandlung ermöglicht
- Gesonderte „Entlasspläne“ mit Therapie- und Medikationsplänen werden erstellt
- In begrenztem Umfang dürfen Krankenhausärzte Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen (auch häusliche Krankenpflege), um den Bedarf für bis zu sieben Tage nach Entlassung zu „überbrücken“
- Bei allen Fragen werden Patienten ausführlich informiert und beraten.
Für alle Fragen die Weiterbehandlung betreffend kann es notwendig sein, dass wir Kontakt mit Ärzten, Therapeuten oder Kranken- sowie Pflegekassen aufnehmen müssen. Hierzu benötigen wir das schriftliche Einverständnis von Ihnen. Unter nachfolgendem Link erhalten Sie ein Formular, dass Sie nach Prüfung bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeben.
- Patienteninformation zum Entlassmanagement, Anlage 1a
- Patienteninformation zum Entlassmanagement, Anlage 1b
Der VKKD arbeitet auf Grundlage des Datenschutzes. Vor der Weitergabe Ihrer Daten an Kranken- oder Pflegekassen sind wir jederzeit verpflichtet, uns schriftlich Ihr persönliches Einverständnis einzuholen.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne Ihren behandelnden Arzt oder den Sozialdienst an.