AKTUELLE BESUCHSREGELUNGEN
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen Ihres Krankenbesuches gesetzlich verpflichtet sind, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Besuchsregelung zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten.
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen Ihres Krankenbesuches gesetzlich verpflichtet sind, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.